Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13694
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,13694) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über eine Honorarberichtigung wegen Degression gegenüber einer Gemeinschaftspraxis; Zulässigkeit nachgehender Berichtigungen; Pflichten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Bereich von Honoraranforderungen; Anwendbarkeit der sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Die Gemeinschaftspraxis wird mithin in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG vom 07.02.2007, a.a.O.).

    Dem kann nicht mit Berufung auf die Entscheidungen des Bundessozialgericht vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - MedR 2004, 172 und vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 - entgegen getreten werden, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden ist.

    Die erforderliche Gegenseitigkeit der Forderungen (siehe dazu BSG vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R) liegt vor, weil der Honorarrückforderungsanspruch gegenüber der Gemeinschaftspraxis unabhängig vom jeweiligen Mitgliederbestand entstanden und ihr gegenüber zurecht geltend gemacht worden ist und von dieser Gemeinschaftspraxis unabhängig von Wechsel in ihrem Mitgliederbestand zu erfüllen ist.

  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur - individuell

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bestimmungen über die Befugnis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, vertragszahnärztliche Honoraranforderungen und Honorarbescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X. Die Erwägungen, die für die grundsätzliche Nichtanwendung des § 45 SGB X auf die Korrektur von vertrags(zahn)ärztlichen Honorarbescheiden maßgeblich sind, hat das Bundessozialgericht mehrfach dargelegt (BSGE 74, 44 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; zuletzt BSG vom 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R -SozR 4-2500 § 85 Nr. 11).

    Ein Fehler der sachlich-rechnerischen Richtigkeit des Honorarbescheides und damit eine Unrichtigkeit im Sinne der genannten Vorschriften ist daher auch gegeben, wenn diese auf Gründen beruhen, die nicht dem Verantwortungsbereich des Vertragszahnarztes zuzurechnen sind (zuletzt BSG vom 30.06.2004, aaO.).

    Eine Zusammenrechnung und Addition der nur jahresanteiligen Degressionsvolumina ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch vorzunehmen, wenn nicht im ganzen Jahr eine Gemeinschaftspraxis bestand, sondern in einzelnen Quartalen nur eine Einzelpraxis (s. dazu die der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 11 - BSGE 93, 69 - 79 zugrundeliegende Fallgestaltung).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Der zwischenzeitlich im Verfahren eingetretene Mitgliederwechsel und damit die Änderung des Namens der Gemeinschaftspraxis sind von Amts wegen durch Anpassung im Rubrum zu berücksichtigen (BSG SozR 4-1500 § 86 Nr. 2 RdNr. 8 m.w.N.; BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R).

    c) Somit schuldet die Klägerin als Gemeinschaftspraxis die Honorarrückforderung unabhängig vom Wechsel in ihrem Mitgliederbestand (BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bewertung als verfassungsgemäß gilt auch für die Neuregelungen ab dem 01.01.1999, wie im Urteil des BSG vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 zum Ausdruck kommt.

    Dem kann nicht mit Berufung auf die Entscheidungen des Bundessozialgericht vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - MedR 2004, 172 und vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 - entgegen getreten werden, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden ist.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Auf die Rechtmäßigkeit der Regelungen in den weiteren Fassungen des § 85 Abs. 4 b Satz 1 SGB V kommt es nicht an (s. dazu BSG vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 27).
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt der zugrundeliegenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts selbst die Sachbefugnis zu, solche Gesellschaftsverpflichtungen im Prozess abzuwehren und zwar unabhängig von Änderungen in ihrem Mitgliederbestand (angefangen mit BGHZ 146, 341, 345).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Ebenso wie sie im Falle einer Gemeinschaftspraxis mit wechselnden Partnern eine Forderung, die mehrere Quartale betrifft, nicht nur gegenüber der Gemeinschaftspraxis, sondern auch gegenüber jeden als Gemeinschuldner haftenden Partner verfolgen kann (BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/00 R -SozR 3-2500 § 82 Nr. 3), kann sie als Adressaten des Berichtigungsbescheides die Gemeinschaftspraxis in der Zusammensetzung benennen, die sie im betroffenen Quartal hatte.
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Für sachlich-rechnerische Richtigstellungen gilt ebenso wie für den Erlass von Prüfbescheiden in Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren und für Bescheide der Umsetzung der degressionsbedingten Honorarminderung eine 4-jährige Ausschlussfrist, innerhalb derer Richtigstellungsbescheide der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung dem Betroffenen bekannt gegeben werden müssen (s. zuletzt mit umfangreichen Nachweisen BSG vom 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R - ArztR 2007, 301).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Rechtlich gesehen ist die Gemeinschaftspraxis eine Praxis im Verhältnis zur Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (BSG vom 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 - BSGE 91, 164).
  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Auf die Frage des Beginns der 4-jährigen Ausschlussfrist kommt es nicht an (s. dazu BSG vom 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

  • BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Substantiierung

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 3/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - L 11 SF 184/15

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Die Gemeinschaftspraxis wird in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 -).

    C und O haftet (vgl. zum Gedanken der "Unternehmenskontinuität" BSG, Urteil vom 07.02.2007 a.a.O., Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 11 SF 184/15

    Entscheidung über die Kosten

    Die Gemeinschaftspraxis wird in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 -).

    C und O haftet (vgl. zum Gedanken der "Unternehmenskontinuität" BSG, Urteil vom 07.02.2007 a.a.O., Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht